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   LSG Bayern, 18.07.2012 - L 10 AL 98/12 NZB   

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https://dejure.org/2012,19866
LSG Bayern, 18.07.2012 - L 10 AL 98/12 NZB (https://dejure.org/2012,19866)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.07.2012 - L 10 AL 98/12 NZB (https://dejure.org/2012,19866)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - L 10 AL 98/12 NZB (https://dejure.org/2012,19866)
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  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf bei Gehbehinderung - Kind vor Vollendung des 15.

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2012 - L 10 AL 98/12
    Es müsse nach der Rechtsprechung des BSG nicht jede Leistung gesondert beantragt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R - und Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R -).
  • BSG, 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - Antragserfordernis

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2012 - L 10 AL 98/12
    Es müsse nach der Rechtsprechung des BSG nicht jede Leistung gesondert beantragt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R - und Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R -).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2012 - L 10 AL 98/12
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2012 - L 10 AL 98/12
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 75/78

    Nahtlosigkeitsregelung - Eintritt der Arbeitslosigkeit - Rentenanspruch -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2012 - L 10 AL 98/12
    Eine grundsätzliche Bedeutung ist dem Rechtsstreit nicht beizumessen, denn die Rechtsfrage hinsichtlich des Erfordernisses gesonderter Anträge ist durch die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 15.11.1979 - 7 RAr 75/78 - veröffentlicht in juris) bereits dahingehend geklärt, dass der jeweilige Antrag im Einzelfall auszulegen ist.
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