Rechtsprechung
LSG Bayern, 18.07.2012 - L 10 AL 98/12 NZB |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Keine Zulassung der Berufung mangels Vorliegens von Zulassungsgründen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 01.03.2012 - S 10 AL 150/09
- LSG Bayern, 18.07.2012 - L 10 AL 98/12 NZB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R
Sozialgeld - Mehrbedarf bei Gehbehinderung - Kind vor Vollendung des 15. …
Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2012 - L 10 AL 98/12
Es müsse nach der Rechtsprechung des BSG nicht jede Leistung gesondert beantragt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R - und Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R -). - BSG, 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - Antragserfordernis …
Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2012 - L 10 AL 98/12
Es müsse nach der Rechtsprechung des BSG nicht jede Leistung gesondert beantragt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R - und Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R -). - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2012 - L 10 AL 98/12
Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4). - BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75
Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des …
Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2012 - L 10 AL 98/12
Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (…BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4). - BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 75/78
Nahtlosigkeitsregelung - Eintritt der Arbeitslosigkeit - Rentenanspruch - …
Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2012 - L 10 AL 98/12
Eine grundsätzliche Bedeutung ist dem Rechtsstreit nicht beizumessen, denn die Rechtsfrage hinsichtlich des Erfordernisses gesonderter Anträge ist durch die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 15.11.1979 - 7 RAr 75/78 - veröffentlicht in juris) bereits dahingehend geklärt, dass der jeweilige Antrag im Einzelfall auszulegen ist.